01.07.2006 · Fachbeitrag aus Kanzleiführung professionell · Zum Umfang des Schadenersatzanspruchs
Über einen besonderen Fall, der auch Gegenstand der Berichterstattung in der Tagespresse war, hat jetzt das Brandenburgische OLG entschieden. Einfache Fahrlässigkeit eines Finanzbeamten, z.B. durch die Festsetzung unzutreffender Besteuerungsgrundlagen, gilt als Amtspflichtverletzung.In diesem Fall kann der Steuerpflichtige grundsätzlich die angemessenen Kosten, die ihm durch die Beauftragung eines Steuerberaters (insbesondere im Einspruchs- und Klageverfahren) entstehen, als Schaden ...
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