16.09.2015 · Fachbeitrag aus ChefärzteBrief · Haftungsrecht
Häufig geht es in Haftungsprozessen um die Fragen: Bis wohin reicht der nicht haftungsrelevante Diagnoseirrtum, wo beginnt der haftungsbegründende Diagnosefehler? Interessante Erkenntnisse hierzu biete ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. Mai 2015 (Az. 26 U 2/13).
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