16.09.2015 · Fachbeitrag aus Kanzleiführung professionell · Bundesfinanzhof
Ein Einspruch kann mit einfacher E-Mail, d.h. ohne eine qualifizierte elektronische Signatur, eingelegt werden, wenn die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet hat. Das hat der BFH (13.5.15, III R 26/14, Abruf-Nr. 178874 ) bestätigt.
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