01.04.2006 · Fachbeitrag aus Praxis Steuerstrafrecht · Umsatzsteuer
Gesellschaften, die ohne ihr Wissen in einen „Karussellbetrug“ verwickelt waren, haben Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer (EuGH 12.01.06, verb. Rs. C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Abruf-Nr.
060231
).
> lesen