16.12.2015 · Nachricht aus Kanzleiführung professionell · Inländischer Wohnsitz und Änderungsbefugnis des Finanzamts
Das FG Baden Württemberg hat am 18.6.15 (3 K 2075/12) entschieden, dass das Finanzamt nach Bekanntwerden der unbeschränkten Steuerpflicht eine Veranlagung mit inländischen Einkünften nicht mehr vornehmen kann, wenn ihm dieser Umstand bereits zuvor bei Aufhebung der Bescheide zur beschränkten Steuerpflicht bekannt gewesen war. In derartigen Fällen gibt es für die nochmalige Änderung der Steuerfestsetzung keine Rechtsgrundlage mehr.
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus Vollstreckung effektiv · Lohnpfändung
Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung durch die Erwirkung eines PfÜB zur Pfändung des gegenwärtigen und künftigen Arbeitseinkommens. In dem Beschluss wurde die Herausgabe der laufenden Lohnabrechnungen angeordnet. Den weiteren Antrag, auch die Herausgabe der Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate vor der Zustellung des PfÜB anzuordnen, hat das AG zurückgewiesen. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vor dem LG ist erfolglos geblieben.
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