· Fachbeitrag · Agenturführung
Fremdes Bildmaterial im Internet sorgenfrei nutzen und rechtliche Fallstricke umgehen
von Rechtsanwalt Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, und Björn Fleck, Jurist und Sachbuchautor
| Fast jeder Versicherungsvermittler betreibt in der einen oder anderen Form Werbung im Internet und nutzt dabei Bild- oder Videomaterial. Was Sie dabei beachten müssen, damit Sie keine böse Überraschung erleben, lesen Sie im folgenden Beitrag. |
Kopien aus dem Internet
Bei der freizügigen Nutzung von fremden Bild- und Videomaterial erreichen viele Unternehmer zum ersten Mal in ihrem Leben den Punkt, an dem sie einen Rechtsanwalt konsultieren, und zwar unfreiwillig.
Urheberrechtsverstoß durch Nutzung von fremdem Bildmaterial
Für viele fängt diese erste Anwaltserfahrung mit einem Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei an. „Abmahnung! Eilt, Fristsache“ steht darüber, und es folgen Ausführungen dazu, dass und warum der Empfänger einen Urheberrechtsverstoß begangen habe, in dem er - häufig der Fall - Kartenmaterial auf seiner Firmenhomepage verwendet habe, ohne dieses zu lizenzieren (AG München, Urteil vom 19.8.2009, Az. 161 C 8713/09). Die Ausführungen gipfeln in der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, und in einer Zahlungsfrist: Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung, zusammen über 1.000 Euro. Wie kommt es dazu?
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