· Fachbeitrag · Altersversorgung
Antworten auf die wichtigsten Fragen von Unternehmen zur bAV - Teil 1
von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH
| Viele Leser möchten mehr darüber wissen, wo Unternehmen bei der bAV „der Schuh drückt“. Das zeigt das Ergebnis unserer Leserbefragung. Der WVV greift dieses Thema gerne auf und beantwortet im Rahmen einer Beitragsserie die gängigsten Praxisfragen. |
Welchen Durchführungsweg wählen?
Die zentrale Frage in vielen Unternehmen ist, welchen Durchführungsweg sie wählen sollen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Es existieren fünf Durchführungswege für die bAV: die Direktzusage, die (rückgedeckte) Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Die Auswahl eines Durchführungswegs sollte anhand der jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse des Unternehmens und der Arbeitnehmer, also einzelfallbezogen, erfolgen. Dennoch lassen sich Tendenzaussagen ableiten:
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds kommt überwiegend nur in Betracht, wenn ein Unternehmen bestehende Direktzusagen aus der Bilanz auslagern will. Er scheidet trotz der (theoretischen) Möglichkeit der Nutzung des § 3 Nr. 63 EStG in der Praxis regelmäßig als Durchführungsweg aus, wenn eine bAV neu eingerichtet wird.
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