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· Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch/Krankenversicherung

Sind beim Ausgleichsanspruch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen?

| Für Agenturinhaber, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie auf den Ausgleichsanspruch Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) entrichten müssen. Der folgende Beitrag klärt auf. |

 

Frage: Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert und habe aufgrund früherer Angestelltentätigkeit Anspruch auf KVdR. Wenn ich meine Agentur altersbedingt abgebe, bietet der Versicherer die Optionen Ausgleichsanspruch in einer Summe, Umwandlung des Ausgleichsanspruchs in eine lebenslange Rente aus dem Vertreterversorgungswerk oder in eine temporäre Rente (zehn Jahre). Sind diese Zahlungen neben der KVdR beitragspflichtig in der GKV, ggf. in welcher Höhe oder zahle ich später nur noch KV-Beiträge in Höhe meiner gesetzlichen Rente?

 

Antwort: Der Ausgleichsanspruch ist ein Versorgungsbezug. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen beitragspflichtig sein.