31.10.2019 · Nachricht · Betriebsprüfung
Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung – keine Pflicht ab 2021
| Sie als Arbeitgeber und Ihr Steuerberater haben die Möglichkeit, die prüfungsrelevanten Daten elektronisch abzugeben (§ 28p Abs. 6a SGB IV). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mithilfe einer Prüfsoftware analysiert und Ergebnisse für die Betriebsprüfung genutzt (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung [euBP]). Die euBP soll eigentlich ab 2021 Pflicht sein. Jetzt gibt es Hinweise, dass der Termin verschoben wird. |
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