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· Fachbeitrag · Datenschutz

Die wichtigsten Eckpunkte zum Beschäftigtendatenschutz für Ihre Versicherungsagentur

| Ein wichtiger Bestandteil der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab 25.05.2018 anzuwenden ist, ist der Beschäftigtendatenschutz. Ist Ihre Agentur gut darauf vorbereitet? WVV gibt Ihnen Tipps, wie Sie den Beschäftigtendatenschutz in Ihrer Agentur optimal umsetzen. |

Neue Regeln durch DSGVO und BDSG

Die DSGVO verfügt über keine speziellen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Vielmehr verweist sie in Art. 88 darauf, dass die Mitgliedstaaten durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen spezifischere Vorschriften schaffen können (Öffnungsklauseln zugunsten des nationalen Gesetzgebers). Da das BDSG neue Fassung einige Querverweise auf die DSGVO enthält, gilt es zukünftig, zwei datenschutzrechtliche Normen im Auge zu behalten: Art. 88 DSGVO und § 26 BDSG neue Fassung.

 

Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in der DSGVO

  • Art. 88 Abs. 1 DSGVO nennt Regelungen für die Datenverarbeitung zum Zwecke