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· Fachbeitrag · Datenschutz

Kunde verlangt Löschung seiner personenbezogenen Daten nach DSGVO ‒ so gehen Sie damit um

von Rechtsanwalt Kai-Uwe Recker, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München

| Die DSGVO gewährt Ihren Kunden ein Recht auf Löschung ihrer Daten, also ein „Recht auf Vergessenwerden“. Das stellt Sie vor das Problem, dass Sie Daten zum Teil gar nicht löschen können, weil die Versicherungsverträge noch laufen oder mögliche Haftungsansprüche im Raum stehen. Was tun? WVV gibt die Antwort. |

Löschungsrechte und das „Recht auf Vergessenwerden“

Die DSGVO gewährt Ihren Kunden das Recht, formlos von Datenverarbeitern zu verlangen, personenbezogene Daten in folgenden 6 Fällen zu löschen („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 Abs. 1 DSGVO):

 

  • Daten sind für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr erforderlich