11.04.2014 · Fachbeitrag · Elterngeld
Regelmäßige Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen
| Provisionen Ihrer Mitarbeiter, die Sie als Arbeitgeber als sonstige Bezüge behandeln, sind nach Ansicht des BSG bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Provisionen neben dem monatlichen Grundgehalt mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstichtagen regelmäßig gezahlt werden (BSG, Urteil vom 26.3.2014, Az. B-10 EG 7/13 R; Abruf-Nr. 141050 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig