· Fachbeitrag · Finanzierung
BGH hält Gebühren bei Unternehmer-Darlehen für unzulässig: So holen Sie jetzt Ihr Geld zurück
von Rechtsanwalt Holger Spiegelberg, Rostock
| Banken dürfen bei Darlehensverträgen mit Unternehmern keine Bearbeitungsgebühren erheben. Bearbeitungsgebühren sind unzulässig. Das hat der BGH klargestellt. Holen Sie sich Bearbeitungsgebühren bei Darlehen zurück. Handeln Sie schnell, denn es gilt, Verjährungsfristen zu beachten. |
Der Hintergrund der neuen BGH-Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung hat ihren Ursprung im Jahr 2014. Dort hat der BGH entschieden, dass es unzulässig ist, wenn Banken für Verbraucherdarlehen Bearbeitungsgebühren erheben. Jetzt hat er diese Rechtsprechung auch auf Darlehensverträge mit Unternehmern übertragen.
Nach Auffassung des BGH ist auch die Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts in einem Darlehensvertrag mit einem Unternehmer eine unangemessene Benachteiligung. Daher ist die in den Verträgen formularmäßig enthaltene Klausel nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (BGH, Urteile vom 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16, Abruf-Nr. 195047 und Abruf-Nr. 195048).
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