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19.07.2013 · Fachbeitrag · Finanzierung

Darlehenskündigung bei Nichterstellen des Bestandsverzeichnisses

| Haben die Parteien eines Darlehensvertrags vereinbart, dass der Darlehensnehmer im Rahmen eines Raumsicherungsübereignungsvertrags regelmäßig Bestandsverzeichnisse über das sicherungsübereignete Inventar vorzulegen hat, nutzt der Darlehensgeber nach Ansicht des OLG Brandenburg seine Rechtsposition nicht treuwidrig, wenn er abweichend vom ursprünglich vereinbarten monatlichen Turnus erstmals nach einem Jahr die Vorlage eines Inventars verlangt. |