23.09.2013 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Mini-Jobs: Finanzverwaltung korrigiert Fehler des Gesetzgebers
| Für Mitarbeiter, die schon vor 2013 einen Minijob ausgeübt haben, können Sie auch nach der Anhebung der Verdienstgrenze auf 450 Euro zum 1. Januar 2013 pauschal zwei Prozent Lohnsteuer abführen. Das hat die OFD Nordrhein-Westfalen in einer bundesweit abgestimmten Verfügung klargestellt. |
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