· Nachricht · Geringfügige Beschäftigung/Urlaub
Minijob: Online-Rechner zur Bestimmung des Mindesturlaubs
| Die Minijob-Zentrale hat einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem Sie den Mindesturlaub im Minijob ermitteln können. Bei der Eingabe müssen Sie unterscheiden, ob Sie den Minijobber mit gleicher Anzahl von Arbeitstagen pro Arbeitswoche beschäftigen oder mit unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche. Im zweiten Fall müssen Sie die durchschnittlichen Beschäftigungstage im Jahr angeben. |
Weiterführender Hinweis
- Den Online-Rechner erhalten Sie unter www.iww.de/s1875.
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 3 | ID 45494167