· Nachricht · Gesetzesänderungen
70-Tage-Regelung für kurzfristige Beschäftigung soll bleiben
| Die 70-Tage-Regelung für kurzfristig Beschäftigte soll nach dem Willen der Großen Koalition auch über den 31.12.2018 gelten. Es soll nicht zum 01.01.2019 zur 50-Tage-Regelung zurückgekehrt werden. Die Regelung ist Teil des Qualifizierungschancengesetzes (Referentenentwurf, Abruf-Nr. 204456 ). Dieses hat das BMAS im September auf den Weg gebracht. |
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 2 | ID 45505921