· Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Homeoffice: Weg zum Kindergarten nicht versichert
| Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Kein Unfallversicherungsschutz besteht dagegen auf dem Weg zum Kindergarten, wenn Eltern ins Homeoffice zurückkehren wollen. Das hat das BSG entschieden und damit eine Entscheidung des SG Niedersachsen bestätigt. |
Das BSG führt verschiedene Gründe gegen einen Unfallversicherungsschutz ins Feld (BSG, Urteil vom 30.01.2020, Az. B 2 U 19/18 R, Abruf-Nr. 213975):
- Im Urteilsfall hat die Arbeitnehmerin den Unfall nicht auf einem versicherten Betriebsweg erlitten (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Denn das Verbringen ihres Kindes in den Kindergarten geschah weder in Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit noch diente es dem Beschäftigungsunternehmen.
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