· Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung
Neue Urteile zum Arbeits- oder Wegeunfall
| Aus Gesprächen mit Ihren Kunden wissen Sie: Streit ist vorprogrammiert, wenn es darum geht, ob ein Unfall als Arbeits- oder Wegeunfall einzuordnen ist, und die Berufsgenossenschaft zahlen muss. Um drei gängige Fälle zu nennen: Wann ist ein Sturz auf einer Weihnachtsfeier ein Arbeitsunfall? Ist der Sturz im Home Office versichert? Wo beginnt und wo endet der Weg zur Arbeit? Antworten liefern aktuell verschiedene Gerichte. |
Gesetzliche Unfallversicherung
Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn das Unfallereignis im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Versicherten steht. Diesem gleichgestellt ist ein Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeit (Wegeunfall) sowie Berufskrankheiten. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, die im SGB VII geregelt ist.
Aktuelle Fälle zum Arbeits- oder Wegeunfall
Zwei Fälle wurden pro Arbeitnehmer, zwei contra entscheiden.
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