18.01.2013 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Erstes Urteil zu Arbeitgeberzuschuss zur PKV
| Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung mindert die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung beim Arbeitnehmer. Das ist nach Ansicht des FG Hamburg auch dann rechtens, wenn der Arbeitnehmer nicht als Sonderausgaben abziehbare Wahlleistungen abgesichert hat (FG Hamburg, Urteil vom 21.9.2012, Az. 3 K 144/11; Abruf-Nr. 130136 ). |
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