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18.07.2013 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Fahrradunfall ohne Helm – Fahrradfahrer mitschuldig

| Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen – sich verkehrswidrig verhaltenden – Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des unfallbedingten Sturzes Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen. Das hat das OLG Schleswig entschieden. |