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Hartz IV: Bedürftigkeit trotz Immobiliarvermögens
| Haus und landwirtschaftliche Fluren eines Mannes sind kein Vermögen, das verwertbar und marktfähig ist, wenn sie mit einem grundbuchgesicherten Rückübertragungsanspruch zugunsten der übertragenden Eltern belegt sind mit dem Ziel, das Vermögen dem Enkelkind zu erhalten. Der Mann ist hilfebedürftig nach dem SGB II. Das Jobcenter muss an ihn Hartz IV-Leistungen erbringen, so das LSG Bayern (Urteil vom 2.2.2012, Az. L 11 AS 675/10; Abruf-Nr. 120945 ). |
Quelle: ID 32662190