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· Fachbeitrag · Kundeninformation

Verwertung von Riester-Rente und Lebensversicherung für PKH

| Die Riester-Rente muss nicht für die Prozesskostenhilfe (PKH) verwertet werden. Das ist gesetzlich geregelt. Bei Lebensversicherungen (LV), die nicht besonders geschützt sind, kann das allerdings anders aussehen. Darauf weist das LAG Köln (Urteil vom 19.2.2013, Az. 5 Ta 368/12 ; Abruf-Nr. 131640 ) hin. |

 

Eine Verwertung der LV vor Gewährung von PKH kommt in Betracht, wenn

  • im Falle der Kündigung, des Verkaufs oder der Beleihung der LV der erzielbare Wert das Schonvermögen übersteigt oder