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· Fachbeitrag · Lebensversicherung

Ansprüche aus Lebensversicherungen für den Fall der Insolvenz absichern

von Dr. Daniel Welker, Rechtsanwalt, Bereichsleiter bei der Swiss Life AG

| In Lebensversicherungen sind oft erhebliche Werte investiert und/oder angespart. Gerät der Versicherungsnehmer in finanzielle Schieflage und muss Insolvenz anmelden, so ist es für ihn oberstes Ziel, die Vermögenswerte innerhalb des Versicherungsvertrags behalten zu können. Zugleich besteht auf Seiten des Insolvenzverwalters und der Gläubiger das Interesse, die Vermögenswerte aus einer Lebensversicherung in die Insolvenzmasse einzubeziehen. Um dies zu verhindern, kommt es auf die richtige Gestaltung der Lebensversicherung an. |

 

Maßgeblich für die Beurteilung, ob die Vermögenswerte innerhalb eines Versicherungsvertrags zum Bestandteil der Insolvenzmasse eines Versicherungsnehmers gehören, ist die Ausgestaltung des Bezugsrechts. Wem steht das Bezugsrecht im konkreten Fall zu - dem Versicherungsnehmer oder einem Dritten? Hat das Bezugsrecht Bindungswirkung?

Wem steht das Bezugsrecht zu?

  • Ist der Versicherungsnehmer zugleich der Begünstigte der Versicherungsleistung, so stehen die Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus dem Versicherungsvertrag allein dem Versicherungsnehmer zu (§ 170 Abs. 2 VVG). Sie fallen in die Insolvenzmasse.