23.08.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Neue BMF-Schreiben zum ELStAM-Verfahren
| Das BMF hat in zwei Schreiben die Einzelheiten zur dauerhaften Anwendung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) festgelegt. Die Schreiben ersetzen das bislang lediglich im Entwurf vorliegende Schreiben vom 11. Oktober 2012(BMF, Schreiben vom 7.8.2013, Az. IV C 5 - S 2363/13/10003; Abruf Nr. 132611 und Schreiben vom 25.7.2013, Az. IV C 5 - S 2363/13/10003; Abruf-Nr. 132502 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig