· Fachbeitrag · Personalmanagement
Abfindungsanspruch aus Aufhebungsvertrag kann erlöschen
| Sieht ein Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung vor, so geht der Abfindungsanspruch regelmäßig unter, wenn das Arbeitsverhältnis im Wege überholender Kausalität aufgrund einer während der Kündigungsfrist erfolgenden fristlosen verhaltensbedingten Kündigung endet ( LAG Köln, Urteil vom 14.1.2010, Az. 7 SaGa 24/09 ; Abruf-Nr. 112370 ). |
Quelle: ID 29599850