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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag

| Ein Arbeitgeber darf ein ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen, hat das LAG Köln entschieden. |

 

Das Recht des Arbeitgebers folgt aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG. Danach darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung früher als nach drei Kalendertagen verlangen. Er muss seine Aufforderung nicht begründen (Urteil vom 14.9.2011, Az. 3 Sa 597/11; Abruf-Nr. 114276).

Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 6 | ID 31039370