16.01.2013 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Arbeitszeugnis – kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche
| Sie als Arbeitgeber sind nicht gesetzlich verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen Sie dem Mitarbeiter für die geleisteten Dienste danken, dessen Ausscheiden bedauern oder ihm für die Zukunft alles Gute wünschen. Das ergibt sich aus einem Urteil des BAG. |
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