13.02.2019 · Nachricht · Personalmanagement
Drittes Geschlecht in Stellenanzeigen angeben
| Seit 01.01.2019 gibt es mit „divers“ (d) ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister. Es gilt für Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen. Denn niemand soll wegen seines Geschlechts diskriminiert werden. Tragen Sie dem im Agenturalltag Rechnung, insbesondere in Ihren Stellenanzeigen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig