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Krankschreibung per Telefon seit 19.10.2020 wieder möglich
| Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich angesichts steigender Covid-19-Infektionszahlen erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt: Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich vorerst befristet vom 19.10.2020 bis 31.12.2020 telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Die Krankschreibung kann einmalig telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. |
Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 2 | ID 46942720