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16.01.2017 · Fachbeitrag · Personalmanagement

Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen

| Regelmäßig gezahlte Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen. Das gilt auch nach der neuen Rechtslage 2015, entschied das LSG Baden-Württemberg. Entgegenstehende Verwaltungsvorschriften hätten hieran nichts geändert. |