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· Fachbeitrag · Personalmanagement

So gestalten Sie Arbeitszeit und -ort Ihrer Mitarbeiter in der Agentur flexibel

von Dr. Jan Freitag, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg, und Björn Fleck, Jurist und Sachbuchautor

| Sie haben in Ihrer Agentur oft ein Interesse daran, die Arbeitszeit und den Arbeitsort Ihrer Mitarbeiter flexibel zu gestalten, um so z. B. auf aktuelle Entwicklungen in der Agentur oder im Markt reagieren zu können. WVV zeigt Ihnen, wie Sie die Arbeitszeit einseitig neu festlegen, verlängern oder kürzen und Spielräume bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen nutzen. |

Weisungsrecht des Arbeitgebers und Vertragsvereinbarung

Als Arbeitgeber dürfen Sie ‒ nach billigem Ermessen ‒ die organisatorischen Maßnahmen (z. B. Essen am Arbeitsplatz, Pflege von Arbeitsmitteln), den Ort und die Zeit der Erbringung der Arbeitsleistung in Ihrer Agentur festlegen (Weisungsrecht bzw. Direktionsrecht, § 106 GewO).

 

Wichtig | Dies gilt allerdings nur, wenn Sie nicht (ausdrücklich) etwas anderes mit Ihrem Mitarbeiter im Arbeitsvertrag vereinbart haben.