· Fachbeitrag · Personalmanagement
Überstunden und Überstundenvergütung -Antworten auf die wichtigsten Fragen
| Das Thema Überstunden wirft in vielen Agenturen Fragen auf: Wann und von wem kann man Überstunden verlangen? Wie sind Überstunden zu vergüten? Sind Pauschalierungsabreden zulässig? Der folgende Beitrag gibt Antworten auf die neun wichtigsten Fragen und macht Formulierungsvorschläge für entsprechend arbeitsvertragliche Vereinbarungen. |
1. Was sind Überstunden?
Als Überstunden oder Überarbeit werden die Stunden bezeichnet, die über die vereinbarte bzw. regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Die regelmäßige Arbeitszeit der Agenturmitarbeiter ergibt sich aus dem Arbeits- oder bei Tarifgebundenheit aus den Tarifverträgen für das Versicherungsvermittlergewerbe (BVK). Fehlt es an einer Regelung, gilt die in der Agentur üblicherweise geleistete Arbeitszeit als regelmäßige Arbeitszeit.
2. Wann müssen Arbeitnehmer Überstunden leisten?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht für Agenturmitarbeiter, Überstunden zu leisten. In Notfällen wie einer Schnee-, Sturm- oder Flutkatastrophe oder in sonstigen außergewöhnlichen Fällen sind sie allerdings aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht dazu verpflichtet.
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