· Nachricht · Personalmanagement
Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
| Sie dürfen von Ihren Mitarbeitern die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an verlangen, ohne dies begründen zu müssen. Denn die Ausübung des dem Arbeitgeber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht nach Ansicht des BAG im nicht an besondere Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers ( BAG, Urteil vom 14.11.2012, Az. 5 AZR 886/11 ; Abruf-Nr. 123445 ). |
Quelle: ID 36770760