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15.11.2018 · Fachbeitrag · Personalmanagement/Urlaub

EuGH klärt 2 wichtige Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitnehmern

| Der EuGH hat 2 praxisrelevante Fragen zum Urlaubsanspruch geklärt: Erstens: Urlaubsansprüche verfallen nicht automatisch, nur weil der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat. Zweitens: Ein Urlaubsanspruch kann vererbt werden. Sie als Arbeitgeber müssen umdenken und handeln. |