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· Nachricht · Personalmanagement/Urlaub

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers und Beitragspflicht

| Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs. In der Praxis stellt sich die Frage, wie die Urlaubsabgeltung zu verbeitragen ist. |

 

Die Spitzenverbände in der Sozialversicherung haben 2014 wie folgt entschieden: Die Urlaubsabgeltungen nach Beendigung der Beschäftigung durch Tod des Arbeitnehmers sind nicht dem sozialversicherungsrechtlich relevanten Arbeitsentgelt zuzuordnen. Solange die bisherige Rechtsprechung des BAG vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH noch nicht unionsrechtskonform angepasst worden ist, fehlt es für die beitragsrechtliche Neubewertung der angesprochenen Urlaubsabgeltungen als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt an einer ausreichend stabilen rechtlichen Grundlage (Spitzenverbände in der Sozialversicherung, Besprechungsergebnis vom 12.11.2014, Abruf-Nr. 207106).

 

Wichtig | Auf Anfrage von WVV hat die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt, dass das Besprechungsergebnis vom 12.11.2014 noch gilt. Die Spitzenorganisationen werden das Thema jedoch in einer ihrer kommenden Sitzungen zu Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs aufgreifen und neuerlich behandeln. Grund hierfür ist die bislang nur als Pressemitteilung bekannte neue Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 22.01.2019, Az. 9 AZR 45/16, Abruf-Nr. 206734) vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung vom 06.11.2018 (Rs. C-569/16 und C-570/16, Abruf-Nr. 205303). WVV hält Sie auf dem Laufenden.

Quelle: ID 45740698