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· Fachbeitrag · Provisionen

Provisionsausgleich bei Urlaub des Mitarbeiters

| Als Arbeitgeber müssen Sie beim Urlaubsentgelt Ihrer angestellten Mitarbeiter auch Provisionsverluste ausgleichen, die sich infolge der Urlaubsabwesenheit des Mitarbeiters ergeben. So will es der EuGH. Zwei Berechnungsmethoden kommen dabei in Betracht. |

 

Streit um Ausgleich für entgangene Geschäfte durch Urlaub

Ein britischer Arbeitnehmer verlangte vom Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich für den Ausfall neuer provisionspflichtiger Geschäfte, die er während eines Urlaubs vom 19. Dezember 2011 bis zum 3. Januar 2012 nicht abschließen konnte. Im Dezember 2011 erhielt er neben seinem Grundgehalt von 1.222,50 Pfund Sterling (GBP) Provisionen in Höhe von 2.350,31 GBP, während er im Durchschnitt des Jahres 2011 monatliche Provisionen in Höhe von 1.912,67 GBP bezog.

 

Da der Arbeitnehmer während seines Urlaubs keine neuen Provisionen ins Verdienen bringen konnte, war sein Gehalt in den Monaten nach dem Urlaub geringer. Er klagte auf weitere Urlaubsvergütung, da die während seines Urlaubs erhaltenen Provisionen unzureichend seien. Diese habe er bereits vor seinem Urlaub erarbeitet.