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· Fachbeitrag · Provisionen

Vergütung von Mitarbeitern in Agenturen: Sind Provisionen auf den Mindestlohn anzurechnen?

von Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Göttingen

| Rund um die Vergütung von Mitarbeitern in Agenturen taucht regelmäßig die Frage auf, ob und, wenn ja, wie Provisionen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Lesen Sie nachfolgend die Antwort. |

Der Mindestlohnanspruch

Seit dem 01.01.2015 gilt auf Basis des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer. Er wird von Zeit zu Zeit angepasst und beträgt aktuell 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.

 

Der Mindestlohnanspruch ist ein gesetzlicher Anspruch. Er tritt eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch. Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn die für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der in diesem Monat geleisteten Arbeitsstunden mit 8,84 Euro ergibt (z. B. BAG, Urteil vom 21.12.2016, Az. 5 AZR 374/16, Abruf-Nr. 194192).