· Fachbeitrag · Rentner
Beschäftigung von Rentnern in der Agentur - das müssen Sie als Arbeitgeber wissen
| Viele Agenturen möchten langjährige Mitarbeiter gerne auch als Rentner in Teilzeit oder als Aushilfe weiterbeschäftigen. Doch aufgepasst! Wie viel ein Rentner zu seiner gesetzlichen Rente hinzuverdienen darf, ohne seinen Rentenanspruch zu gefährden, hängt von der Rentenart und dem Lebensalter ab. Sie als Arbeitgeber sollten daher wissen, wie viel ein Rentner hinzuverdienen darf und welche Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigung gegebenenfalls zu zahlen sind. Der folgende Beitrag liefert Ihnen die ab 1. Juli 2013 geltenden Werte. |
Hinzuverdienst bei Erreichen der Regelaltersgrenze
Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt hinzuverdienen. Ihr Verdienst wird nicht auf die Rente angerechnet. Die Regelaltersgrenze ist nicht mehr starr auf das 65. Lebensjahr festgeschrieben, sondern steigt für die Jahrgänge 1947 bis 1964 stufenweise in Monats- oder Zweimonatsschritten von 65 bis auf 67 Jahre. Für vor dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte bleibt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.
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Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | |||
1947 | 65 Jahre | 1 Monat | 1953 | 65 Jahre | 7 Monate | 1959 | 66 Jahre | 2 Monate |
1948 | 65 Jahre | 2 Monate | 1954 | 65 Jahre | 8 Monate | 1960 | 66 Jahre | 4 Monate |
1949 | 65 Jahre | 3 Monate | 1955 | 65 Jahre | 9 Monate | 1961 | 66 Jahre | 6 Monate |
1950 | 65 Jahre | 4 Monate | 1956 | 65 Jahre | 10 Monate | 1962 | 66 Jahre | 8 Monate |
1951 | 65 Jahre | 5 Monate | 1957 | 65 Jahre | 11 Monate | 1963 | 66 Jahre | 10 Monate |
1952 | 65 Jahre | 6 Monate | 1958 | 66 Jahre | 0 Monate | ab 1964 | 67 Jahre | 0 Monate |
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