· Fachbeitrag · Rentner
Sind auf 450-Euro-Basis in der Agentur beschäftigte Rentner rentenversicherungspflichtig?
| So mancher Agenturinhaber möchte Mitarbeiter, die in Rente gehen, weiter in der Agentur als Minijobber beschäftigen oder beschäftigt sie bereits. WVV erläutert, inwiefern diese Rentner rentenversicherungspflichtig sind. |
Neuregelung für Minijobber seit dem 1. Januar 2013
Minijobber unterliegen seit dem 1. Januar 2013 grundsätzlich der Rentenversicherungs-(RV-)Pflicht, können sich aber auf Antrag befreien lassen.
Ausgenommen von der Befreiungsmöglichkeit sind Minijobber, die ihren Minijob bereits vor dem 1. Januar 2013 ausgeübt haben („alte“ 400-Euro-Jobs), auf die damals noch herrschende RV-Freiheit explizit verzichtet und ihre RV-Beiträge aufgestockt haben. Sie bleiben rv-pflichtig. Ihnen steht kein Befreiungsrecht zu, da sie während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses den einmal ausgeübten Verzicht auf die Befreiung nicht widerrufen können.
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