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· Fachbeitrag · Sachbezüge

Höhere Sachbezugswerte seit 1. Januar 2017 nur für Verpflegung

| Die Sachbezugswerte werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. 2017 sind die Werte nur für Verpflegung gestiegen. Die Werte für eine Unterkunft bleiben gegenüber 2016 unverändert. |

 

Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt seit 2017:

  • Der monatliche Gesamtwert für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten beträgt 241 Euro (bisher: 236 Euro).