· Nachricht · Sozialversicherung
Stundungsmöglichkeit von SV-Beiträgen für März
| Am 24.03.2020 hat der GKV Spitzenverband beschlossen, dass den von der aktuellen Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Unternehmen/Betrieben aufgrund der besonderen Ausnahmesituation ein erleichterter Stundungszugang angeboten werden soll. Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens heute, 26.03.2020, formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen. |
Weiterführender Hinweis
Quelle: ID 46463523