· Fachbeitrag · Untervertreter
Vorsicht Beitragsfalle: Wenn Untervertreter abhängig beschäftigt sind
| Bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Versicherungsagenturen werden Untervertreter, die auf die Agentur reversiert sind, in jüngster Zeit immer wieder als abhängig Beschäftigte eingestuft. WVV erläutert die Hintergründe, vermittelt einen aktuellen Überblick, wann Untervertreter aus Sicht der Sozialversicherung selbstständig und wann abhängig beschäftigt sind, und erläutert, wie Sie sich als Agenturinhaber verhalten. |
Arbeitsrechtlicher Begriff der Selbstständigkeit
Das BAG hat im Jahr 1999 Versicherungsvertreter/Untervertreter als selbstständig Tätige eingestuft, wenn sie
- im Wesentlichen ihre Arbeitszeit frei bestimmen und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig