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14.02.2018 · Nachricht · Wettbewerbsrecht

Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

| Haben Sie mit einem Mitarbeiter Ihrer Agentur ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gegen Zahlung einer Karenzentschädigung vereinbart und zahlen Sie nicht die Entschädigung, kann der ausgeschiedene Mitarbeiter zwischen Rücktritt und Zahlungsklage wählen. Tritt er zurück, entfällt sein Anspruch auf die Entschädigung für die Zukunft (ex nunc). Das hat das BAG klargestellt. |