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22.02.2008 |

Kein Elterngeld für vor dem 1. Januar 2007 geborene Kinder

Für vor dem 1. Januar 2007 geborene Kinder haben Eltern keinen Anspruch auf Elterngeld. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden. Die Anknüpfung an den Geburtstag des Kindes stellt keine verfassungswidrige Härte dar.  

Wichtig: Die Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht schätzen wir gering ein. (Urteil vom 23.1.2008, Az: B 10 EG 3/07 R) (Abruf-Nr. 080304)  

Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 3 | ID 117641