01.02.2003 | Abfindung
Im Arbeitsvertrag vereinbarte Abfindung ist unschädlich
Eine Abfindung kann auch dann begünstigt versteuert werden, wenn sie bereits im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Das hat das Finanzgericht Köln rechtskräftig entschieden. Maßgeblich ist, dass die Abfindung nicht für die erbrachte Arbeitsleistung, sondern für den Verlust des Arbeitsplatzes geleistet wird. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn bereits im ursprünglichen Arbeitsvertrag oder - wie im Urteilsfall - in einer nachträglichen Vereinbarung für den Kündigungsfall eine Abfindungszahlung vereinbart wird. (Urteil vom 25.4.2002, Az: 13 K 7470/98; Abruf-Nr. 021282 ).
Quelle: Ausgabe 02 / 2003 | Seite 5 | ID 96962