01.07.2004 | Agentur-Organisation
Monatsbezogene Prüfung der Hinzuverdienstgrenze
Wenn Sie Rentner beschäftigen, die eine Vollrente wegen Alters vor Vollendung des 65. Lebensjahrs oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beziehen, sollten Sie Folgendes wissen: Die Hinzuverdienstgrenze von 345 Euro wird seit 1. Januar 2004 wieder monatsbezogen geprüft. Das heißt: Entscheidend ist allein, wie viel der Rentner in der Regel im Monat verdient. Wie viele Tage er dabei arbeitet, spielt keine Rolle mehr. Wie sich das auf die Höhe des Hinzuverdienstes auswirkt, zeigt folgendes Beispiel:
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Unser Service: Einen Überblick über alle Hinzuverdienstgrenzen finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Checklisten" .