27.05.2011 | Agenturrecht
Der Vertreter kann kostenlose Überlassung der Software von der Gesellschaft verlangen
Ein Vertreter hat nur insoweit Anspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft auf die kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln, als er auf diese angewiesen ist, um seiner Pflicht zur Vermittlung bzw. zum Abschluss von Geschäften nachzukommen. Dabei ist die Sichtweise des Bundesgerichtshofs leider nicht immer positiv.
Software muss die Gesellschaft stellen
Der Vertreter kann verlangen, dass ihm die Gesellschaft ihr Softwarepaket kostenlos überlässt, weil es Komponenten enthält, ohne die eine Vermittlungstätigkeit des Vertreters nicht möglich ist (Bundesgerichtshof [BGH], Urteile vom 4.5.2011, Az: VIII ZR 10/10 und VIII ZR 11/10; Abruf-Nr. 111570 und Abruf-Nr. 111571).
Damit hat der BGH die Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle bestätigt (WVK Ausgabe 3/2011, Seite 5).
Aufwendungen des Geschäftsbetriebs muss der Vertreter zahlen
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