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26.06.2008 | Agenturrecht

„Fremdgehen“ wird bei AVAD eingetragen

Ein Leser hat folgende Frage aufgeworfen:Benutzt ein Einfirmenvertreter einen Versicherungsmakler als Ventillösung, berechtigt dies laut Vertretervertrag den Versicherer zur fristlosen Kündigung. Erscheint dieser Umstand des „Fremdgehens“ und der Grund für die fristlose Kündigung in der AVAD-Auskunft?“  

Die Antwort der AVAD: War die „unberechtigte“ Ventillösung der Grund für die fristlose Kündigung, wird dies auch so eingetragen, wenn der Versicherer das mitgeteilt hat – ebenso wie jeder andere Kündigungsgrund auch eingetragen wird. Der Vermittler kann wie bei allen anderen Punkten auch Einspruch dagegen einlegen.  

Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 1 | ID 120033