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28.05.2009 | Agenturrecht

Mehrfachagent: Generalvollmacht vom Kunden sinnvoll?

Ein Mehrfachagent möchte wissen, ob es sinnvoll ist, sich vom Kunden eine Generalvollmacht zur aktiven und passiven Vertretung gegenüber den Versicherern analog einer Maklervollmacht geben zu lassen. Wir haben Rechtsanwalt Bernhard Schleicher von der Kanzlei Heinicke Eggebrecht & Kollegen gefragt.  

Die Antwort: Mehrfachagenten sollten besser auf eine solche Vollmacht verzichten. Durch eine Generalvollmacht entsteht der Eindruck, der Mehrfachagent würde die Interessen des Kunden umfassend auf dem ganzen Versicherungsmarkt wahrnehmen, was er nicht kann, weil er ja an einige Unternehmen gebunden ist. Er kann also damit eine Maklerhaftung auslösen, wenn er nach außen wie ein Makler auftritt. Zudem könnte er beim Versicherer den Eindruck erwecken, er sei vom Status her nicht mehr Vertreter, sondern Makler, und könnte so dem Versicherer einen Kündigungsgrund liefern.  

Wichtig: Natürlich spricht nichts gegen eine Einzelbevollmächtigung, zum Beispiel zur Kündigung eines bisherigen Vertrags für den Kunden. In diesem Fall kann der Kunde stattdessen auch eine (vorgefertigte) Kündigung unterschreiben.  

Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 2 | ID 127264